Erftradweg weiterhin (oder wieder) gesperrt

Der Erftradweg ist kurz vor Blessem in südlicher Richtung weiterhin oder wieder gesperrt.

Erftradweg bei Bleesem gesperrt
Gesperrter Erftradweg © ADFC/Axel Fell

Wir erinnern uns alle noch mit Schrecken an die Hochwasserkatastrophe vor etwas über einem Jahr und die Schäden, die dabei angerichtet wurden. Im Rhein-Erft-Kreis war der Erftstädter Stadtteil Blessem massiv betroffen. Die dortige Kiesgrube lief voll Wasser und mehrere Häuser rutschten hinein.

Auch der Erftradweg litt an mehreren Stellen und auch noch lange nach dem Abfluss des Wassers und dem Beginn und Fortgang der Aufräum- und Wiederherstellarbeiten ist er noch betroffen.

So ist er in südliche Richtung vor Blessem und entlang der Kiesgrube weiterhin gesperrt. Bzw. wieder, denn kürzlich war der Weg der just an der Stelle, an der jetzt wieder ein Absperrgitter aufgestellt ist (siehe Bild), offen und befahrbar (allerdings dann doch weiter südlich wieder gesperrt.

Also: bei Blessem ist der Erftradweg weiterhin nicht befahrbar. Die Umfahrung ist relativ einfach und kann sowohl östlich an Blessem vorbei geschehen wie auch westlich des Erftradweges (beides ist ganz gut zu sehen in der komoot Tour  https://www.komoot.de/tour/811947308)

Also: kurze Umfahrung ist weiterhin notwendig. Ansonsten sind nach meinem Kenntnisstand keine hochwasserbedingten Beeinträchtigungen des Erftradweges mehr vorhanden. Dass er ansonsten streckenweise in einem jämmerlichen Zustand ist, ist davon unbenommen und bedauerlich.

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Erftradweg bei Bleesem gesperrt

Sperrung des Erftradweges

Copyright: ADFC/Axel Fell

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https://rhein-erft.adfc.de/artikel/erftradweg-weiterhin-oder-wieder-gesperrt

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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