Premiere in Mönchengladbach: erste Exkursion des Landeshauptausschuss

Der Landeshauptausschuss hat sich am 12. August zu einer Exkursion in Mönchengladbach getroffen. Der lokale ADFC führte die Gruppe von der Radstation über das "blaue Band" zum Radschnellweg am Borussia Park bis zum Empfang beim Oberbürgermeister.

Radstation mit 666 Stellplätzen am Hauptbahnhof in Mönchengladbach.
Der Landeshauptausschuss besucht die Radstation mit 666 Stellplätzen am Hauptbahnhof in Mönchengladbach. © ADFC NRW

12.08.2023

Köln, Aachen, Bonn und Münster - das sind einige Städte in NRW, die in der jüngsten Vergangenheit im Zusammenhang mit einer guten Radverkehrsförderung genannt werden. Am vergangenen Samstag konnten Delegierte des Landeshauptausschuss des ADFC NRW (LHA) im Rahmen einer Exkursion nach Mönchengladbach erfahren, dass sich auch die größte Stadt am Niederrhein ambitioniert an der Förderung des Radverkehrs arbeitet. 

Freundlich empfangen wurde der LHA in der Radstation Mönchengladbach Hbf von Borgard, Stephan und Barabara, dem Vorstand des ADFC Mönchengladbach. Der lokale ADFC umsorgte die Delegierten mit Kaffee und Brötchen und die Radstations-Leitung führte durch die aufgeräumte Fahrrad-Garage (über 650 Stellplätze), mit viel Platz, großer Werkstatt mit Wasch- und Reperaturservice und Fahrradverleih. Die Radstation leistet außerdem tolle integrative Arbeit und ist Ausbildungsstätte.

Gestärkt ging es dann über die "Blaue Route" quer durch die Stadt. Die "Blaue Route" ist eine gut markierte Fahrradstraße entlang einer sehr schönen Allee. Die initiale Projektidee hatte vor Jahren der lokale ADFC. Inzwischen bildet die "Blaue Route" die Hauptachse zwischen den zwei Hauptbahnhöfen der Stadt: Mönchengladbach Hbf und Rheydt Hbf. 

Weiter ging es zum Borussia Park. Ganz so viele Fahrradparkplätze wie beim SC Freiburg sucht man allerdings vergebens. Dafür findet man in direkter Nachbarschaft einen Radschnellweg, der perspektivisch vom Hauptbahnhof Mönchengladbach, zum Stadion bis in die Niederlande nach Roermond führen soll.

Nächste Station war das pittoreske Rathaus. Hier wurden die Delegierten des LHA vom Oberbürgermeister Felix Heinrichs sehr freundlich emfangen. Als junges Mitglied in der AGFS hat sich Mönchengladbach auf den Weg zu mehr Fahrradfreundlichekeit gemacht. Gemeinsam wurden die kommunalen Herausforderungen der Umverteilung von Verkehrsflächen diskutiert. Das Beispiel "Geropark" zeigt auf, wie öffentlicher  Freiraum aufgewertet werden kann. 174 Pkw-Stellplätze werden in 4700 qm Grünflächen und 1200 qm Wasserflächen, umgewandelt. Das steigert nicht nur die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt, sonders ist auch Stadtökologisch ein wichtiges Projekt für Klima und Umwelt.

Letztes Infrastruktur-Highlight war der noch junge geschützte Radfahrstreifen (Protected-Bike-Lane) auf der Hohenzollernstraße. Der kurze Besuch macht deutich: die Betonabtrennungen funktionieren und erlauben Radfahren mit Schutz und Komfort.

In der Geschäftstslelle des ADFC Mönchengladbach fand die Exkursion einen passenden Abschluss. Andreas K. Bittner, mitreisendes Vorstandsmitglied des ADFC NRW dankte den engagierten Aktiven aus Mönchengladbach für eine gelungene Premiere. Besonders hervorzuheben sei die Exkursionsbereitschaft im Verein. Bittner erkennt darin ein ausgeprägtes Bedürfnis nach Austausch und freut sich auf weitere Netzwerk-Exkursionen.
Der nächste Exkursionstermin ist bereits am 30.09. mit der AG Mobilität & Verkehr nach Köln. 

 


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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