STADTRADELN 2024 in NRW: Wie viele Fahrradkilomter schaffen wir?

Am 1. Mai startet der Wettbewerb STADTRADELN auch bei uns in NRW in eine neue Runde. Melden Sie sich an und erledigen Sie im dreiwöchige Aktionszeitraum Ihrer Stadt Ihre Alltagswege mit dem Fahrrad oder Pedelc und tun Sie was für den Klimaschutz.

Ein Radfahrer fährt über einen roten Radweg und hat an seinem Lenker ein Smartphone mit der App des Wettbewerbs STADTRADELN
STADTRADELN 2024 in NRW: Alltagsfahrten mit dem Fahrrad erledigen und was fürs Klima tun. © Klima-Bündnis STADTRADELN

Mehr als eine Million Menschen in Deutschland beteiligten sich im vergangenen Jahr am Wettbewerb. Auch 2024 sind mehrere hundert Gemeinden und Städte aus Nordrhein-Westfalen dabei. Sie haben bis Ende September jeweils einen dreiwöchigen Aktionszeitraum festgelegt, in dem die Bürgerinnen und Bürger möglichst viele Fahrradkilomter sammeln sollen und somit C02 vermeiden. Mitmachen können alle, die in einer angemeldeten Stadt leben, arbeiten oder studieren. Neben dem Fahrrad kann auch das Pedlec (max. 25 km/h) genutzt werden.

STADTRADELN in NRW: Wer kann mitmachen?


Der Wettbewerb richtet sich auch an Menschen, die zum Beispiel in einem Stadtrat tätig sind und über die Verkehrsinfrastruktur entscheiden. Durch ihre Teilnahme am Wettbewerb wechseln Sie die Windschutzscheibenperspektive und können ihre Stadt vom Fahrrad aus erkunden. Dadurch ergeben sich oft neue Erkenntnisse, was die Wegführung, Schäden an Radwegen oder andere Probleme betrifft. Auch viele ADFC-Kreisverbände und Ortsgruppen nehmen mit eigenen Teams am STADTRADELN teil.

Über die Meldeplattform RADAR können Teilnehmende während ihrer Fahrradtouren direkt Mängel melden. Somit geben sie ihrer Kommune wichtige Informationen über den Zustand ihrer Fahrradinfrastruktur.

Sonderwettbewerb SCHULRADELN

Fester Bestandteil ist der Sonderwettberwb "Schulradeln", zu dem sich bereits 780 Schulen angemeldet haben. Sie wollen die "fahrradaktivste Schule" werden und befassen sich dabei spielerisch mit den Themenn "Mobilitiät" und "Klimaschutz". Für die Schulen und Eltern ergeben sich durch das gemeinsame Radfahren gute Anknüpfungspunkte. Zum Beispiel zum Problem der Elterntaxis, die vor vielen Schulen in NRW beim Bring- und Holverkehr für Verkehrschaos sorgen und Kinder, die zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs sind, in Gefahr bringen können.


 


https://rhein-erft.adfc.de/neuigkeit/stadtradeln-2024-11

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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