Cupra parkt falsch

Falschparker © ADFC / Axel Fell

Runter vom Radweg!

Das große Ärgernis schlechthin: Falschparker auf unseren Wegen. Dagegen kann man etwas tun!

 

Von Axel Fell

Ihr ärgert Euch auch immer wieder über Falschparker auf euren Wegen? Dagegen kann man etwas tun! Denn Parken oder Halten auf Radwegen oder Schutzstreifen ist eine Ordnungswidrigkeit, die angezeigt werden kann.

Wie aber jetzt Anzeige erstatten? Dafür gibt es diverse Möglichkeiten. Zum jeweiligen Ordnungsamt gehen dürfte mühsam sein. Deswegen ist es gut, dass es mittlerweile digitale Helfer gibt.

Ich nutze https://www.weg.li/. Das hat mir eine Freundin empfohlen, die viele Falschparker anzeigt. Tatsächlich ist das Tool ziemlich einfach. Man muss sich registrieren. Danach kann man das Tool nutzen.

Gut ist, ein Foto zu machen, auf dem möglichst das Fahrzeug, das Kennzeichen und die Falschpark-Situation zu erkennen ist. Dann sind noch ein paar Details anzugeben, wo sich die Sache abgespielt hat und worin die Beeinträchtigung bestand. Und dann sendet das Tool auch noch eine Anzeige-Mail an die zuständige Behörde, die schon aufgrund der Postleitzahl ermittelt wurde und hinterlegt ist.

Das kann man am PC oder Laptop machen oder auch im Browser auf dem Smartphone. Damit kann man unterwegs die Daten eingeben und muss sich zu hause nicht alles wieder zusammen suchen.

Ich habe, obwohl die Bitte in der Mail drin ist, noch nie eine Eingangsbestätigung bekommen. Noch erfährt man, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde geschweige denn, wie es ausgegangen ist. „Datenschutz“, heißt es dann immer. Na ja, egal. Die Anzeige ist nicht sehr aufwendig. Deswegen: zeigt alle alle alle an. Vielleicht hört es dann ja auch mal auf.

Die Ordnungsbehörden geben natürlich die Daten des Anzeigenden nicht weiter an den Beschuldigten. Kommt es aber zum Prozess, etwa weil der Beschuldigte gegen das Ordnungswidrigkeitsverfahren klagt, erhält er und sein Anwalt Akteneinsicht und damit auch Zugriff auf die Daten der anzeigenden Person.

Ich habe jedenfalls die beiden Ordnungswidrigkeiten, die Ihr auf den Bildern im Anhang sehen könnt, heute über weg.li angezeigt. Ich hoffe, dass die Behörden den Vorgängen nachgehen.

Nicht empfehlen kann ich übrigens, die Leute anzusprechen.

Ich habe das ein paar Mal gemacht, aber auf Verständnis ist nicht zu hoffen. Im Gegenteil: Ich bin beschimpft und sogar einmal mit einem Schlagstock bedroht worden. Also lieber sein lassen und gleich anzeigen.

Downloads

Runter vom Radweg Alter Militärring Köln

27.09.2022 Runter vom Radweg Alter Militärring Köln

Copyright: ADFC / Axel Fell

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Runter vom Radweg Frechen Königsdorf

27.09.2022 Runter vom Radweg Frechen Königsdorf

Copyright: ADFC / Axel Fell

1419x1892 px, (JPG, 1 MB)

Falschparker vor der Kreissparkasse in Königsdorf

29.09.2022 Falschparker vor der Kreissparkasse in Königsdorf

Copyright: ADFC / Axel Fell

1326x1768 px, (JPG, 1 MB)

Runter vom Radweg Köln Belgisches Viertel

30.09.2022 Runter vom Radweg Köln Belgisches Viertel

Copyright: ADFC / Axel Fell

1311x1747 px, (JPG, 1 MB)

Protziger E-Volvo-Suv blockiert Geh- und Radweg

30.09.2022 Runter vom Radweg Köln Weiden

Copyright: ADFC / Axel Fell

1184x1578 px, (JPG, 1 MB)

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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